Das alte Uichteritz - Teil 2

In dem Buch: „Historischen Nachrichten von der ganzen Pflege Weissenfels in Sachsen“ und anderen Orten, als Beiträge zu einer vollstständigen Weissenfelsischen Chronik mit einigen Anmerkungen von Georg Ernst Otto, Amts – Landrichter. Emerit. Und gedruckt bei Friedrich Severin im Jahre 1795, welches ich in der Weißenfelser Schlossbibliothek gefunden habe, steht geschrieben:

Kap. XII, Von den Pfarrkirchdörfern §. 54.

Das Dorf Uechteritz, durch welches der Röhlitzbach fliesst, der die dasige Mühle treibt, und unweit davon in die Sale (Saale) fällt, ist von Markwerben etwas weiter hin gelegen, und gegenwärtig zu dem schriftsässigen Ritterguthe zu Goseck gehörig, vorher aber dem Amte Weissenfels mit aller Gerichtsbarkeit zuständig gewesen.

Es ist, wegen der schönen Anger, Wiesen und herum gelegenen Weinberge, ein überaus nahrhaftes und wohlangebautes Dorf, mit einem Brauhause(**1), darinne ein schmackhaftes Braunbier gebrauet, an vielen Orten im Dorfe auch von den Einwohnern neben ihrem Feldbaue, starker Wein- und Bierschank getrieben wird, weil sich zuweilen ganze Gesellschaften aus der Stadt daselbst vergnügten.

Seine Anzahl Häuser erstrecket sich, nebst den geistlichen Gebäuden und der Mühle, auf 82 und seine Fluhr, die mit Lobitzsch, Storkau, Obschiz und Markwerben gränzent bestehet in 32 Hufenlandes, die Hufe(**2) zu 18 Akker gerechenet.

In diesem Dorfe sind vor Alters 2 amtsässige Rittergüther befindlich gewesen, von welchen das eine die von Braschwiz mit 2 darauf gehafteten Ritterpferden(**3), und das andere Hiob von Biesenrodt und. (kann auch end. qnd.gnd. heißen. Es ist schlecht zu entziffern.)  die von Stahren auf Storkau, mit 1 Ritterpferde, doch ohne alle Gerichtsbarkeit, als welche dem Amte allenthalben zugehöret, besessen haben.

Solche Güther hat im XVIten Jahrhundert der Stadtrath zu Weissenfels erbkäuflich zum Kommunguthe der Stadt gebracht, selbige aber, nachdem er vorher den grössten Theil der fliegenden Gründe davon, mit gnädigster Bewilligung distrahiret und an verschiedene Privatos veräussert, Ao. 1619 Geheimderath und Kanzler von Pöllniz auf Goseck, welcher 1 Ritterpferd auf sich genommen, und der Rath die übrigen 2 Ritterpferde bei der Stadt behalten, verkaufet.

Darauf wurden noch in eben dem Jahre, diesem neuen Besizzer, auf unterthänigstes Ansuchen, von damaliger Churfürstl. Durchl. Zu Sachsen, Herrn Johann Georgen 1. besage des Vererbungsbriefes, über solche Güther, Dorf und Fluhr, die Ober- und Erbgerichte, Schrifftsässigkeit, Niederjagt, und einige Frohndienste von denen Unterthanen, erbkäuflich zugetheilet, dem Amte aber das Ius Superioritatis, nebst allen anderen Regalien, fürbehalten, in welcher Qualität also die jezigen Rittergutsbesizzer zu Goseck, die Herren Gebrüder von Ekhart, dieses Dorf mit den Lehngüthern besizzen.

Es haben auch dieselben über die Kirche, Pfarre und Schule daselbst, welche mit ihrem Filiale zu Storkau der geistlichen Inspekzion zu Weissenfels unterworfen, das Jus Patronatus, wie solches vorher der hiesige Stadtrath gehabt hat.

Ao. 1725, den 17. September, wurde Hans Hartung, weil er in dem Dorfe Kriechau Feuer angeleget hatte, beim Amte Weissenfels mit dem Schwerte hingerichtet, und der Körper verbrannt.

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 Die Mühle zu Uechteritz, liegt am Röhlitzer Bache, hat 1 Mahlgang, und gehöret unter Gosekkische Gerichtsbarkeit, besage der Vererbung de ao 1619.

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Zu (**1)
Das alte Brauhaus ist heute das ehemalige Backhaus, jetzt Bäckereiladen, in der Markröhlitzer Straße.

Zu (**2)
Als eine Hube (auch Hufe oder Lahn) wurde seit dem Frühmittelalter ein Bauerngut oder Gehöft mit ausreichenden Acker- und Weideflächen bezeichnet, die eine Familie bearbeiten und von der sie sich ernähren konnte.
1 sächsische Hube: 19,92 ha (als Hufen auch = 12 ha).

Zu (**3)
Ritterpferde oder Lehnspferde waren im Mittelalter die von der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt oder dem Lehnsherrn für Kriegs- und Botendienste zu stellende berittene Kriegsmannschaft. Die Ritterpferde wurden später durch laufende Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) oder durch eine einmalige Ablösung ersetzt.