1)
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Der Jugendklub ist
eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit, mit dem Ziel,
Jugendlichen eine
Begegnungsstätte zu schaffen. |
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2)
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Der
Jugendklub hat folgende
Öffnungszeiten: |
Sonntag
bis Freitag von
Sonnabend
von |
15.00 -
22.00 Uhr
15.00 -
23.00 Uhr |
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3)
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Im gesamten Objekt
des Jugendklubs einschließlich des Parkplatzes und des
Treppenzugangs ist gemäß § 10
Jugendschutzgesetz (JuSchG) das Rauchen verboten. |
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4) |
Entsprechend § 9
JUSchG ist der Konsum von Alkoholischen Getränken
unter 16 Jahren verboten. |
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5)
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Im Jugendklub
hängen die Jugendschutzbestimmungen aus.
Der Klubvorstand ist für die Einhaltung verantwortlich. |
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6)
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Der Klubvorstand
ist für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie
Sauberkeit in den
Räumen verantwortlich, diesbezüglichen Anweisungen der
Klubvorstandsmitglieder sowie der
Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. |
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7) |
Das Abstellen von
Mopeds oder Fahrrädern in den Räumen des Jugendklubs
sowie im Hausflur ist verboten. |
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8) |
Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind
umgehend dem Bürgermeister zu melden. |
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9)
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Es ist strikt
verboten, im Jugendklub zu übernachten.
Zuwiderhandlungen haben Hausverbot
und Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zur Folge. |
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10)
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Gäste haben sich
ebenfalls nach der Hausordnung zu richten und haben den
Weisungen der
Klubvorstandsmitglieder und des Aufsichtspersonals zu
befolgen. |
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11)
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Jugendliche, die
sich nicht an die Hausordnung halten oder die Weisungen
der verantwortlichen
Klubvorstandsmitglieder und Aufsichtspersonal nicht
befolgen, können von diesen des Hauses
verwiesen werden.
Hausverbot über einen längeren Zeitraum erteilt der
Bürgermeister.
Vorsätzliche oder nicht gemeldete Sachbeschädigungen
haben Strafanzeige zur Folge. |
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12) |
Es ist ein
täglicher Anwesenheitsnachweis für Klubmitglieder und
Gäste zu führen. |
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13)
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Die
Klubmitgliedschaft endet automatisch bei Vollendung des
21. Lebensjahres.
Diese Altersbegrenzung gilt auch für den Aufenthalt von
Gästen. |
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Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Uichteritz
vertreten durch den
Bürgermeister Herrn Kurtze und
dem Jugendklub Uichteritz
vertreten durch den Vorstand |
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1)
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Die Gemeinde
Uichteritz überlässt den Jugendklub die Räume im Gebaude
Markröhlitzer Straße 33
in Uichteritz zur Nutzung. |
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2) |
Die Gemeinde
übernimmt die Kosten für den Betrieb des Jugendklubs. |
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3)
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Die Besucher des
Jugendklubs verpflichten sich zur ordnungsgemäßen
Nutzung (siehe Hausordnung)
der bereitgestellten Räumlichkeiten und
Einrichtungsgegenstände und zur Einhaltung von Ordnung
und
Sauberkeit. |
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4)
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Die Nutzer des
Jugendklubs verpflichten sich zu ehrenamtlicher Arbeit,
wenn diese von Seitens der
Gemeinde benötigt wird. |
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5) |
Sachschäden am
Gebäude, auf dem Gelände oder an der Inneneinrichtung
sind dem Bürgermeister sofort zu melden. |
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6) |
Für vorsätzliche
und mutwillige Schäden wird der Verursacher finanziell
haftbar gemacht. |
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7) |
Vertreter des
Jugendklubs werden regelmäßig zu Gemeinderatssitzungen
eingeladen. |
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8) |
Kleinere
Renovierungsarbeiten werden vom Jugendklub selbstständig
durchgeführt. |
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Uichteritz, den
24.10.2007 |
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Unterzeichnet: W.
Kurtze (Bürgermeister) Bräutigam,
Thieme, Lehmann (Klubvorstand)
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