Offener Brief an alle Haushalte der Gemeinde Uichteritz  31.05.2009

Gemeinde Uichteritz
Der Bürgermeister



Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Uichteritz,

die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 24.01.2008 das Gesetz zur Gemeindegebietsreform beschlossen. Eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht dagegen hatte keinen Erfolg. Über die Möglichkeiten, die uns das Gesetz vorgibt, hatte ich Sie schon in meinem Bürgerbrief vom 24.02.2008 informiert. Darin hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass der Gemeinderat eine Verbandsgemeinde mit den Gemeinden der VG Unstruttal anstrebt. Diese Variante hat sich als nicht gangbar erwiesen, denn es hätten sich unzumutbar lange Wege zu den Ämtern in der Verwaltung für Sie ergeben.

Somit bleibt nur die Bildung einer Einheitsgemeinde mit der Stadt Weißenfels. Dabei gibt es wiederum zwei Wege. Dies ist erstens gar nichts zu tun und sich auf Grund des Gesetzes Zwangseingemeinden zu lassen. Dabei verliert die Gemeinde alle bisherigen Satzungs- und Hoheitsrechte und hat keinerlei Möglichkeiten auf die weitere Entwicklung der Gemeinde Einfluss zu nehmen.

Der zweite Weg ist die so genannte freiwillige Phase bis zum 30.06.2009 zu nutzen und einen Gebietsänderungsvertrag mit Weißenfels zu vereinbaren. Diesen Weg ist der Gemeinderat gegangen. Wir haben in den vergangenen Wochen nach intensiven Beratungen im Gemeinderat einen Vertragsentwurf vorbereitet und mit den Vertretern der Stadt Weißenfels verhandelt. Diese Verhandlungen verliefen in einer guten und konstruktiven Atmosphäre. Im wesentlichen wurden folgende Ergebnisse erreicht:
 
In der Gemeinde Uichteritz wird eine Ortschaftsverfassung eingeführt. Der am 07.06.2009 zu wählende Gemeinderat wird ab 01.01.2010 Ortschaftsrat und der Bürgermeister wird Ortsbürgermeister. Der Ortschaftsrat wahrt die Belange der Ortschaft und hat in allen wichtigen Angelegenheiten das Vorschlags- Anhörungs- und Beratungsrecht.
 
Dem Ortschaftsrat werden die Ausgestaltung, Umgestaltung, Erneuerung und Benutzung der öffentlichen Einrichtungen, die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, die Förderung der Vereine und die Entwicklung des kulturellen Lebens übertragen.
 
Weiterhin wird dem Ortschaftsrat die Unterhaltung, Erneuerung und Benutzung von Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen und des Ableitungssystems von Druck- und Hochwasser im Bereich Wiesen- und Gartenweg übertragen.
 
 Das nachfolgend genannte Gemeinderecht gilt bis zur vereinbarten Dauer weiter:
 
  1. Das Recht der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gilt unbegrenzt
  2. Die Sondernutzungsgebührensatzung gilt bis zum 31.12.2010.
  3. Die Straßenreinigungssatzung gilt bis zum 31.12.2014.
  4. Die Friedhofssatzung gilt bis zum 31.12.2014.
  5. Die Hundesteuersatzung gilt bis zum 31.12.2011.
  6. Die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte gilt bis zum 31.12.2014.
  7. Die Kindertagsstättengebührensatzung gilt bis zum 31.12.2011.
  8. Die Steuerhebesätze der Gemeinde Uichteritz gelten bis zum 31.12.2016 weiter.
  9. Begonnene aber am 01.01.2010 noch nicht beendete Baumaßnahmen werden weitergeführt.
10.

 
Die Feuerwehr der Gemeinde Uichteritz wird als Ortsfeuerwehr weitergeführt und erhält die für die Kameraden positivere Satzung der Stadt Weißenfels.
 

Dies sind die wichtigsten Vereinbarungen des Eingemeindungsvertrages mit der Stadt Weißenfels.
Der Gesetzgeber hat weiterhin für die freiwillige Phase der Gemeindegebietsreform eine Bürgeranhörung vorgeschrieben. Diese Anhörung wird am 07.06.2009 zusammen mit der Gemeinderats- und Europawahl durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Anhörung ist für den Gemeinderat aber nicht bindend, sondern es ist eine Orientierung zur Meinungsbildung. Der Eingemeindungsvertrag wird zur Gemeinderatssitzung am 09.06.2009 beraten und zur Beschlussfassung gebracht.
Ich bin mir gemeinsam mit den an der Verhandlung beteiligten Gemeinderäten einig, dass der verhandelte Vertragsentwurf ein gutes Ergebnis für unsere Gemeinde ist und dass wir trotz des Verlustes der kommunalen Selbständigkeit unsere dörflichen Interessen weiter gewahrt haben und unsere bisherige positive Entwicklung weitergehen wird.

Ich bitte Sie daher um eine zahlreiche Wahlbeteiligung am 07.06.2009 und um Zustimmung zur Eingemeindung in die Stadt Weißenfels.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kurtze