Offener
Brief an alle Haushalte der Gemeinde Uichteritz 31.05.2009
Gemeinde Uichteritz
Der Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Uichteritz,
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 24.01.2008 das
Gesetz zur Gemeindegebietsreform beschlossen. Eine Klage vor dem
Landesverfassungsgericht dagegen hatte keinen Erfolg. Über die
Möglichkeiten, die uns das Gesetz vorgibt, hatte ich Sie schon
in meinem Bürgerbrief vom 24.02.2008 informiert. Darin hatte ich
Ihnen mitgeteilt, dass der Gemeinderat eine Verbandsgemeinde mit
den Gemeinden der VG Unstruttal anstrebt. Diese Variante hat
sich als nicht gangbar erwiesen, denn es hätten sich unzumutbar
lange Wege zu den Ämtern in der Verwaltung für Sie ergeben.
Somit bleibt nur die Bildung einer Einheitsgemeinde mit der
Stadt Weißenfels. Dabei gibt es wiederum zwei Wege. Dies ist
erstens gar nichts zu tun und sich auf Grund des Gesetzes
Zwangseingemeinden zu lassen. Dabei verliert die Gemeinde alle
bisherigen Satzungs- und Hoheitsrechte und hat keinerlei
Möglichkeiten auf die weitere Entwicklung der Gemeinde Einfluss
zu nehmen.
Der zweite Weg ist die so genannte freiwillige Phase bis zum
30.06.2009 zu nutzen und einen Gebietsänderungsvertrag mit
Weißenfels zu vereinbaren. Diesen Weg ist der Gemeinderat
gegangen. Wir haben in den vergangenen Wochen nach intensiven
Beratungen im Gemeinderat einen Vertragsentwurf vorbereitet und
mit den Vertretern der Stadt Weißenfels verhandelt. Diese
Verhandlungen verliefen in einer guten und konstruktiven
Atmosphäre. Im wesentlichen wurden folgende Ergebnisse erreicht:
In
der Gemeinde Uichteritz wird eine Ortschaftsverfassung
eingeführt. Der am 07.06.2009 zu wählende Gemeinderat wird
ab 01.01.2010 Ortschaftsrat und der Bürgermeister wird
Ortsbürgermeister. Der Ortschaftsrat wahrt die Belange der
Ortschaft und hat in allen wichtigen Angelegenheiten das
Vorschlags- Anhörungs- und Beratungsrecht. |
|
Dem
Ortschaftsrat werden die Ausgestaltung, Umgestaltung,
Erneuerung und Benutzung der öffentlichen Einrichtungen,
die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, die
Förderung der Vereine und die Entwicklung des kulturellen
Lebens übertragen. |
|
Weiterhin wird dem Ortschaftsrat die Unterhaltung,
Erneuerung und Benutzung von Gemeindestraßen, die
Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie die
Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und
Plätzen und des Ableitungssystems von Druck- und
Hochwasser im Bereich Wiesen- und Gartenweg übertragen. |
|
Das
nachfolgend genannte Gemeinderecht gilt bis zur
vereinbarten Dauer weiter: |
|
1. |
Das
Recht der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gilt
unbegrenzt |
2. |
Die
Sondernutzungsgebührensatzung gilt bis zum 31.12.2010. |
3. |
Die
Straßenreinigungssatzung gilt bis zum 31.12.2014. |
4. |
Die
Friedhofssatzung gilt bis zum 31.12.2014. |
5. |
Die
Hundesteuersatzung gilt bis zum 31.12.2011. |
6. |
Die
Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte gilt bis
zum 31.12.2014. |
7. |
Die
Kindertagsstättengebührensatzung gilt bis zum 31.12.2011. |
8. |
Die
Steuerhebesätze der Gemeinde Uichteritz gelten bis zum
31.12.2016 weiter. |
9.
|
Begonnene aber am 01.01.2010 noch nicht beendete
Baumaßnahmen werden weitergeführt. |
10.
|
Die
Feuerwehr der Gemeinde Uichteritz wird als Ortsfeuerwehr
weitergeführt und erhält die für die Kameraden positivere
Satzung der Stadt Weißenfels.
|
Dies
sind die wichtigsten Vereinbarungen des Eingemeindungsvertrages
mit der Stadt Weißenfels.
Der Gesetzgeber hat weiterhin für die freiwillige Phase der
Gemeindegebietsreform eine Bürgeranhörung vorgeschrieben. Diese
Anhörung wird am 07.06.2009 zusammen mit der Gemeinderats- und
Europawahl durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Anhörung ist für den Gemeinderat aber nicht
bindend, sondern es ist eine Orientierung zur Meinungsbildung.
Der Eingemeindungsvertrag wird zur Gemeinderatssitzung am
09.06.2009 beraten und zur Beschlussfassung gebracht.
Ich bin mir gemeinsam mit den an der Verhandlung beteiligten
Gemeinderäten einig, dass der verhandelte Vertragsentwurf ein
gutes Ergebnis für unsere Gemeinde ist und dass wir trotz des
Verlustes der kommunalen Selbständigkeit unsere dörflichen
Interessen weiter gewahrt haben und unsere bisherige positive
Entwicklung weitergehen wird.
Ich bitte Sie daher um eine zahlreiche Wahlbeteiligung am
07.06.2009 und um Zustimmung zur Eingemeindung in die Stadt
Weißenfels.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kurtze
|